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Häufige Fragen zur Meisterschule

Sollte Ihre Antwort fehlen, melden Sie sich gern bei uns!

Unter dem Begriff Meisterschule werden alle Weiterbildungseinrichtungen verstanden, die auf die Aufstiegsfortbildung zum Meister vorbereiten.

Im Sinne der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes wird der Meister als Weiterbildung bezeichnet, die in der Regel auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufbaut und zu einem öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss führt.

Gemäß dem „Deutschen Qualifizierungsrahmen für lebenslanges Lernen“ (DQR) ist der handwerkliche Meistertitel mit dem Bachelorabschluss einer Hochschule gleichwertig. So darfst du dich bei Bestehen der Meisterprüfung zusätzlich als „Bachelor Professional“ bezeichnen.

Der Meistertitel ist die Voraussetzung für eine Betriebsübernahme oder der Unternehmensgründung. Durch den Meisterbrief hast du Aufstiegschancen als Angestellter in einem Betrieb und auf ein deutlich besseres Einkommen. Des Weiteren kannst du als Meister, Lehrlinge selbst ausbilden. Mit einer bestandenen Meisterprüfung erhältst du eine Hochschulberechtigung. Das heißt, dass dir der Weg zur Hochschule offen steht. Wenn du nach dem Meister einen noch höheren Abschluss anstrebst, dann ist der Meisterbrief die Zulassungsvoraussetzung für den Geprüften Betriebswirt nach HwO.

Möchtest du den Meister im gleichen Beruf bekommen, kannst du deine Fortbildung grundsätzlich an die Ausbildung anschließen. Falls du einen fachfremden Meister machen möchtest, brauchst du drei bis vier Jahre Berufserfahrung. Das hängt aber von der Dauer der jeweiligen Berufsausbildung ab.

Eine bestandene Gesellenprüfung oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ist Voraussetzung. Diese muss jedoch nicht zwingend im Handwerk absolviert worden sein.

Theoretisch kannst du als Meister jedes Fach studieren. Allerdings sind die jeweiligen Zulassungsbeschränkungen zu beachten.

Das kann man nicht pauschal sagen. Das ist abhängig von dem Gewerk und der gewählten Unterrichtsform (Teilzeit oder Vollzeit) 

So dauern Teile I&II der Friseur Meisterschule in Vollzeit 3 Monate und der Zimmerer Meisterschule in Teilzeit über 2 Jahre.

Ja. Wir bieten sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkurse an.

Grundsätzlich Ja.

Es ist möglich in Kurse, bei welchen noch keine 40 Stunden behandelt worden sind, nachträglich einzusteigen. Voraussetzung sind ausreichend freie Plätze und die Motivation verpassten Stoff selbst nachzuholen.

Grundsätzlich Ja.

Im Jahresverlauf planen wir bei allen Meisterschulen Ferien- und Urlaubszeiten ein. Außerdem gibt es von unserer Seite keine Anwesenheitspflicht (Bei Förderung verlangt das Amt für Aufstiegsförderung eine Anwesenheit von mindestens 70%).

Das kann man nicht pauschal sagen. Die Kosten der Meisterausbildung sowie die Prüfungsgebühr variieren nach dem Gewerk und der gewählten Unterrichtsform (Teilzeit oder Vollzeit). 

Die Lehrgangsgebühren sind nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig. In Absprache ist Ratenzahlung möglich. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Ablegung der Prüfungen. Diese werden durch die prüfende Stelle berechnet.

Ja.

Es ist möglich über das Aufstiegs-BAföG sogenanntes Unterhalts-BAföG zu beantragen. Das ist eine monatliche Zahlung, welche anhand der individuellen Lebenssituation berechnet wird.

Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Derzeit ist es eine Förderung von 75% möglich. Es ist somit möglich ohne Eigenkapital durchzustarten

Jede Meisterschule besteht aus 4 Teilen (Modulen). Teil I&II sind die Fachtheorie und die Fachpraxis, ganz speziell zu Ihrem Gewerk. Teil III&IV sind die gewerkeübergreifenden Teile. Dort sitzen also Teilnehmer aller Meisterschulen zusammen. Teil III behandelt die Betriebsführung und der Teil IV ist der Ausbilderschein. Für den Meisterbrief müssen alle 4 Teile bestanden werden. In welcher Reihenfolge man diese abhandelt ist jedem selbst überlassen.

Grundsätzlich ist es ein Qualitätssiegel für Ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten in einem bestimmten Gewerk, sowie die Voraussetzung ein Unternehmen zu gründen und führen zu dürfen. Weiterhin ist der Meisterbrief auch ein A3-Schmuckblatt, welches in einer festlichen Veranstaltung am Tag des Meisters auf der Bühne der Stadthalle Cottbus in einem angemessenen Rahmen übergeben wird.

Ja.

Der Ausbilderschein ist der Teil IV der Meisterschule und absolviert werden.

Im Gegensatz zu vielen anderen Bildungsanbietern, prüfen wir nach jedem Handlungsfeld und nicht nach jedem Teil. So umgeht man, dass der Wissensumfang von 1 Jahr abgeprüft wird. Dadurch haben wir eine überdurchschnittliche Bestehensquote im nationalen Vergleich.

Wenn nicht als Online Schulung gewünscht, können Sie die Teile 3 und 4 der Meisterschule an unseren Bildungsstandorten in Cottbus, Königs Wusterhausen und Großräschen in Vollzeit oder Berufsbegleitend machen

In einigen Fällen kannst du von Prüfungsteilen befreit werden. Bitte lass dies individuell von uns prüfen.

Sie können mit uns die Meisterschule in Cottbus, Großräschen, Königs Wusterhausen oder Online absolvieren. 

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