Förderung der Meisterschule

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Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

Für die Aufstiegsfortbildung zum Meister oder geprüften Betriebswirt (HwO) können Sie sich die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu 75% fördern lassen. Dabei werden die Kosten zu 100% vorgestreckt und nach Bestehen der Abschlussprüfung haben Sie 2 Jahre Zeit die 25% der Gebühren zinsfrei und tilgungsfrei in Raten abzuzahlen. Nach Ablauf dieser Jahresfrist kommt ein kleiner Zinsaufwand hinzu. Diese Förderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen oder Ihrem Vermögen. Weiterhin ist es möglich bei Vollzeit-Varianten ein sogenanntes Unterhalts-BAföG zu beantragen, um seine monatlichen Kosten decken und sich ausschließlich auf die Meisterschule konzentrieren zu können.

NEU: Sichern Sie sich ab sofort den 100% Zuschuss für das rückzahlungsfreie Unterhaltsbafög für Ihre Meisterschule. 

Zweck der Förderung

Fachkräfte, die sich nach einer abgescholossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit, z.B. selbstständiger Handwerksmeister, Betriebswirt usw. vorbereiten. erhalten einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung. Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) soll somit zu mehr Chancengleichheit zwischen akademiescher und beruflicher Bildung führen.

Gegenstand der Förderung

Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung, die oberhalb des Niveaus einer Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses angesiedelt sind. Die Förderung erfolgt grds. unabhängig von der Form der Fortbildung (Voll-/Teilzeit). Auch einzelne aufeinander aufbauende oder fachlich miteinander abgestimmte, in sich selbständige Bausteine (z. B. Teile I bis IV der Meisterprüfung) sind förderungsfähig.

Diese zusätzlichen Leistungen erhalten Sie bei einer Weiterbildung in Vollzeit:

Bei einer Fortbildung in Vollzeit, können Sie zusätzlich Geld zum Lebens-Unterhalt bekommen. Beim Geld zum Lebens-Unterhalt kommt es darauf an, wie viel Sie verdienen und wie viel Geld Sie haben. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Eine alleinstehende Person ohne Kind
bekommt 892 Euro im Monat. 

Eine alleinstehende Person mit 1 Kind
bekommt 1.127 Euro im Monat. 

Verheiratete Personen oder Personen
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.127 Euro im Monat. 

Verheiratete Personen oder Personen mit 1 Kind
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.362 Euro im Monat. 

Verheiratete Personen oder Personen mit 2 Kindern
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.562 Euro im Monat. 

Alleinerziehende Personen bekommen für jedes Kind
zusätzlich 150 Euro im Monat für die Kinderbetreuung. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.

Ermitteln Sie jetzt individuell Ihren maximalen Förderzuschuss

Minimum der Förderhöhe betragen 75%

Ihre Ansprechpartner

Erste Antworten geben wir in unserem FAQ-Bereich

Ina Scharf

Kundenberaterin

Doreen Kuba

Kundenberaterin

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