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Teilnahmebedingungen

Vetragssumme

Die Vertragssumme umfasst die Lehrgangsgebühren, ausschließlich der Prüfungsgebühren. Prüfungsgebühren werden extra erhoben.

 

Zahlung

Die Zahlung der Gebühren erfolgt nach Rechnungslegung durch die Handwerkskammer Cottbus. Die Zahlungsverpflichtung wird durch eine eventuelle finanzielle Förderung nicht berührt.

 

Abmeldung/Rücktritt

Eine Abmeldung (Rücktritt) von dem Lehrgang nach Vertragsunterzeichnung hat in jedem Fall schriftlich unter Angabe von Gründen zu erfolgen. Eine solche Abmeldung führt dazu, dass die im Lehrgang erteilten Unterrichtsstunden anteilmäßig zu bezahlen sind. Diese betragen jedoch mindestens 10 % der Vertragssumme. Als der Tag der Abmeldung gilt das Eingangsdatum des Rücktrittschreibens bei der Handwerkskammer Cottbus.

 

Hausordnung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils gültige Hausordnung des Lehrgangsträgers einzuhalten. Bei groben Verstößen kann diese Vereinbarung einseitig fristlos gekündigt werden.

 

Mindestteilnehmerzahl

Für den Fall, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 11 Teilnehmern (bei Teil III und IV – 12 Teilnehmer) nicht erreicht wird, gelten die zur Vertragssumme vereinbarten Zusatzgebühren.

 

Vertragsänderung

Bei Rücktritt von Teilnehmern nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Lehrganges, bei dem die Kalkulation und das Angebot aus einer Mindestteilnehmerzahl basiert, ist die Bildungseinrichtung berechtigt den Lehrgang abzusagen, zu verschieben oder eine Vertragsänderung mit den entsprechenden Zusatzgebühren zu vereinbaren.

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Tipp: Informationsabend zu Ihrer Meisterausbildung

Fachleute und Dozenten informieren über:

  • Meister Lehrgänge, Inhalte, Prüfungen
  • Finanzierungsmöglichkeit: Meister-BAföG (Förderung bis zu 50% möglich)
  • Versicherungsstatus während der Meisterausbildung
  • Co-Finanzierung durch den Arbeitgeber
  • Rechtliche Hinweise bei Vertragsunterbrechung

Termine:  26. Mai in Cottbus | 2. Juni in Finsterwalde | 17. Juni in Wildau – jeweils ab 18 Uhr

Anmeldung: direkt kostenfrei unter www.hwk-cottbus.de/zukunft[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row css=“.vc_custom_1421760552426{margin-top: 15px !important;}“][vc_column width=“1/1″][vc_column_text css_animation=“bottom-to-top“ css=“.vc_custom_1423745430065{padding: 5px 15px 15px !important;background-color: #ffffff !important;}“]

Förderung der Meisterschule

Eine Förderung der Meisterausbildung ist über das Meister-BAföG möglich. Hierbei werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 30,5% bezuschusst und der Restbetrag über ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Die Förderung reicht bis zu einem Maßnahmebetrag von 10.226,00 Euro. Ebenfalls wird das Prüfungsstück bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 1.534,00 Euro, als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen wird ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährleistet, welcher ebenfalls aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen besteht.

 

Die Antragsstellung erfolgt über die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreifreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text css_animation=“bottom-to-top“ css=“.vc_custom_1429542086933{padding: 5px 15px 15px !important;background-color: #ffffff !important;}“]

Ihre Ansprechpartner

 

[teammember phone=“0355 7835 – 262″ name=“Elisa Gräubig“ email=“kruschel@hwk-cottbus.de“ photo=“http://www.meisterschule-handwerk.de/wp-content/uploads/2015/04/Elisa-Graeubig-Handwerkskammer-Cottbus.jpg“][/teammember]

[teammember phone=“0355 7835 – 555″ name=“Johannes Mattner“ email=“mattner@hwk-cottbus.de“ photo=“http://www.meisterschule-handwerk.de/wp-content/uploads/2016/08/Johannes-Mattner.png“][/teammember][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text css_animation=“bottom-to-top“ css=“.vc_custom_1423747786481{padding: 5px 15px 15px !important;background-color: #ffffff !important;}“]

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