Meister-Finanzierung – Aktuelle Rekordförderung!

Meister-Finanzierung – Aktuelle Rekordförderung!

Für viele Berufstätige, die eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit anschließend noch eine Fortbildung zum Meister abzuschließen. Jedoch ist eine Weiterbildung in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Um die Kosten einer Weiterbildung zum Meister zu finanzieren, können Sie das Meister-BAföG beantragen.

Der Bund unterstützt Menschen, die sich für eine Weiterbildung entscheiden, mit dem seit Anfang August 2016 neu geregelten Aufstiegs-BAföG, mit dem über 700 Abschlussarten bezuschusst werden. Gefördert werden bei Vollzeit- und Teilzeit-Maßnahmen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Diese sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Bei Vollzeit-Maßnahmen kann zusätzlich ein vermögens- und einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Dieser besteht aus einer Zuschuss- und Darlehenskomponente. Für Ihre Meisterschule können Sie sich auch den 100% Zuschuss für das rückzahlungsfreie Unterhaltsbafög sichern

Die Darlehensanteile stammen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus Bonn. Das Darlehen ist während der Ausbildung und anschließend bis zu 2 Jahre zins- und tilgungsfrei. Die Zinsen zahlt der Staat für Sie.

Wer kann gefördert werden?

Fachkräfte, die sich nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit, z.B. selbstständiger Handwerksmeister, Betriebswirt usw. vorbereiten. erhalten einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung. Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) soll somit zu mehr Chancengleichheit zwischen akademiescher und beruflicher Bildung führen.

Diese zusätzlichen Leistungen erhalten Sie bei einer Weiterbildung in Vollzeit:

Bei einer Fortbildung in Vollzeit, können Sie zusätzlich Geld zum Lebens-Unterhalt bekommen. Beim Geld zum Lebens-Unterhalt kommt es darauf an, wie viel Sie verdienen und wie viel Geld Sie haben. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Eine alleinstehende Person ohne Kind
bekommt 892 Euro im Monat.

Eine alleinstehende Person mit 1 Kind
bekommt 1.127 Euro im Monat.

Verheiratete Personen oder Personen
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.127 Euro im Monat.

Verheiratete Personen oder Personen mit 1 Kind
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.362 Euro im Monat.

Verheiratete Personen oder Personen mit 2 Kindern
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.562 Euro im Monat.

Alleinerziehende Personen bekommen für jedes Kind
zusätzlich 150 Euro im Monat für die Kinderbetreuung.

Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.

Jetzt Startplatz für die Meisterschule sichern!

Sichern Sie sich jetzt einen Platz und starten Sie durch. Ein nachträglicher Einstieg in laufende Meisterkurse ist teilweise möglich.

Unsere 19 Gewerke:
Dachdecker, Elektrotechniker, Fleischer, Fliesenleger, Friseur, Gebäudereiniger, Gerüstbauer, Installateur und Heizungsbauer, Karosseriebau, Klempner, Kraftfahrzeugtechniker, Maler, Fahrzeuglackierer, Metallbau, Orthopädietechnik, Straßenbau, Stuckateur, Tischer, Zimmerer, (+Teile III/IV aller Gewerke)

Unsere Standorte:
Cottbus, Großräschen, Königs Wusterhausen, Online

Tipp: Besuchen Sie unseren kostenfreien Infoabend und informieren Sie sich zunächst unverbindlich über Finanzierungsmöglichkeiten, Versicherungsstatus während der Meisterschule etc.

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