Meisterprüfung

Durch die Meisterprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling befähigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk meisterhaft auszuüben und selbstständig zu führen sowie Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Dabei kommt es nicht nur auf fachspezifische Kenntnisse an. Durch die europäische Vereinheitlichung treten betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse immer stärker in den Vordergrund.

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen:

  • Teil I: Praktische Prüfung
  • Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die Teile III und IV sind für alle Handwerksberufe identisch. Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, Teil III und IV vor den anderen Teilen anzustreben.

Befreiung von Teil III oder IV der Meisterprüfung

  • Fachkaufmann/Fachkauffrau: Prüfungsteilnehmer, die bereits die Prüfung zum Fachkaufmann/Fachkauffrau (HwK) erfolgreich abgelegt haben, wird vom Teil III befreit.
  • Ausbildereignungsprüfung: Wer die Ausbildereignungsprüfung nachweist, wird vom Teil IV der Meisterprüfung befreit.

Bei uns können Sie Meisterprüfungen in folgenden Berufen ablegen:

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Elisa Kruschel

Kundenberaterin

Johannes Mattner

Kundenberater

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